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Forum 5: Mit Frühen Hilfen müssen Sie rechnen – Chancen der Verstetigung

Angebote Früher Hilfen in Kommunen werden mehr und mehr selbstverständlich. Doch wie können diese Angebote dauerhaft im Regelsystem etabliert und finanziert werden?

Die Teilnehmenden des Forums erhalten zunächst einen Überblick zu den Möglichkeiten und Grenzen der (Regel-)Finanzierung im geltenden Sozialrecht. Hierzu werden Ergebnisse einer vom NZFH beauftragten Expertise vorgestellt. Ebenfalls werden aus Ländersicht die Anforderungen an eine Regelfinanzierung Früher Hilfen formuliert.

Danach laden wir die Teilnehmenden zu einem „Spaziergang“ durch fünf Kommunen ein, die mit ganz unterschiedlichen Konzepten versuchen, ihre Angebote Früher Hilfen zu verstetigen oder dies bereits erreicht haben.

Schließlich soll in einer abschließenden Gesprächsrunde mit dem Referenten des Einstiegsvortrags, dem Vertreter der Länderebene und den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern aus den beteiligten Kommunen die Möglichkeit bestehen, noch einmal genauer nachzufragen, wo die Schwierigkeiten, aber auch Chancen für eine Verstetigung von Frühen Hilfen liegen.

2 Kommentare.

Dr. Wilfried Kratzsch, Düsseldorf
Bei diesem Workshop interessiert mich, welche der in den Bundesländern laufenden Projekte des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen - mit dem Start um die Geburt - mittlerweile in die Regelversorgung gekommen sind und den Projektstatus verlassen haben. Welchen Anteil haben Krankenkassen an der der Finanzierung der Regelversorgung übernommen, welchen Anteil die Jugendhilfe (städtische Jugendhilfe, Caritas, Diakonie und weitere). Ist hier eine Dauerfinanzierung ohne Abstriche vorgesehen?
Welche Bestrebungen gibt es in welchem Umfang und welchen Schritten auf Landes- oder Bundesebene, eine Regelversorgung, beginnend in der Geburtshilfe, zu erreichen? Wie ist der Stand hier?
13. September 2010, um 16:21 Uhr
Karolin Königsfeld, Hürth
Stadt Hürth: Gelungene Implementation der Erziehungsförderung / Frühe Hilfen für Familien in die Regelpraxis

Die Präventionsstelle im Jugendamt der Stadt Hürth hat in Kooperation mit dem Arbeitskreis Jugendhilfeplanung einen umfangreichen Maßnahmenkatalog für die Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie gem. § 16 SGB VIII entwickelt, als Produkt beschrieben und nun schon seit 5 Jahren in den Haushalt der Stadt Hürth integriert.

Das reichhaltige, differenzierte Angebot umfasst die in § 16 SGB VIII beschriebenen Bereiche Familienbildung (Bindungsförderung, Lern- und Entwicklungsförderung, Informations- und Interaktionskurse) , Beratung Erziehung / Entwicklung (Junge-Mütter/Väter-Gruppen, Elternkurse, Eltern-Kind-Gruppen, Kontakt- und Gesprächsgruppen, entlastende Familienbetreuung, Familienpatenprojekte) und Familienerholung (Bewegungs-, Entspannungs- und Aktivierungsgruppen, Familienausflüge, Wochenend- und Ferienfahrten) besonders für belastete Familien.

Zielgruppen dieser präventiven Angebote sind insbesondere sehr junge Mütter/Väter, bildungs- und/oder einkommensschwache Familien sowie Eltern mit psychischen Erkrankungen und biographischen Belastungen als Spätfolgen eigener Vernachlässigung / Gewalterfahrung.

Die Ausgaben für diese hochwirksamen Angebote der Allgemeinen Erziehungsförderung betragen nur einen Bruchteil (ca. 2%) der Ausgaben für Hilfen zur Erziehung gem. §§27 ff SGB VIII, wirken aber viel früher, näher und besser zum präventiven Schutz des Kindeswohles.
02. September 2010, um 19:16 Uhr
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