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Forum 1: Frühe Hilfen und Kinderschutz – Balance zwischen Förderung und Kontrolle

Sind die Frühen Hilfen ein primärpräventives Förderangebot für alle Eltern oder Interventionen im Kontext von Kindeswohlgefährdung? Sind die Frühen Hilfen ein freiwilliges Angebot für Eltern mit Belastungen oder sind sie Maßnahmen zur Kontrolle von Familien mit erhöhtem Risiko? In dieser Bandbreite werden derzeit in der Fachpraxis die Frühen Hilfen verortet. Eine Standortbestimmung der Frühen Hilfen ist daher dringend erforderlich.

In diesem Forum wird die Begriffsbestimmung vorgestellt und diskutiert, die der wissenschaftliche Beirat des NFZH in Kooperation mit dem Fachbeirat des NZFH erarbeitet hat.

In der Praxis sind die Übergänge vom Förderangebot zu einer „verordneten Hilfe“ häufig fließend. Anhand von Fallbeispielen soll in diesem Forum erarbeitet werden, wie in der Praxis mit der Schnittstelle zwischen Frühen Hilfen und intervenierendem Kinderschutz umgegangen werden kann.

6 Kommentare.

T. Test, Köln
Test
15. September 2011, um 11:38 Uhr
Dr. med. Gabriele Gallus-Jetter, Berlin (administrative Leitung des Jugendamts Neukölln)
Der Definition des NZFH entsprechend sind Frühe Hilfen keine primär-, sondern sekundärpräventive Hilfsangebote für Familien mit kleinen Kindern in belasteten Lebenslagen, und zwar im Vorfeld der "klassischen" Hilfen zur Erziehung, für die der Gesetzgeber den Erziehungsberechtigten einen individuellen, also subjektiven Rechtsanspruch formuliert hat. Insofern gehen sie aber auch über die vielfältigen Interpretations- und Ausgestaltungsmöglichkeiten des § 16 SGB VIII hinaus, dessen regelhafte Finanzierung (trotz des objektiven Rechtsanspruchs) den kommunalen Finanzierungsmöglichkeiten, i.d.R. -zwängen unterliegt.
Solange die Nachhaltigkeit der Frühen Hilfen von wie auch immer gearteten und intelligent konstruierten "Projektfinanzierungen" abhängig bleibt, wird die Gewährleistung von Frühen Hilfen als quasi eigenständiges Leistungsangebot nicht den Stellenwert in der Landschaft von Angeboten für "junge" Familien einnehmen, der genau für die Zielgruppe wichtig wäre - mit einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz und Toleranz!.
Die viel beschworene Niedrigschwelligkeit dient dabei als Türöffner; entscheidend ist im weiteren Kontakt mit den Fanilien, diese so in ihren individuellen Kompetenzen zu stärken, dass als optimales Ergebnis der abschließenden Risikobewertung es keinen Anhalt für eine Kindeswohlgefährdung gibt.
22. September 2010, um 18:49 Uhr
Karolin Königsfeld, Hürth
Die Darstellung des Jugendamtes als Kontroll- oder gar Strafbehörde schürt Ängste, untergräbt Vertrauen und verstellt dem Bürger den Blick auf die Leistungsverpflichtung der Jugendhilfe im präventiven Bereich. Solange Jugendämter erst dann ihren Hilfeauftrag erfüllen, wenn eine dem Wohle des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist oder bereits gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohles vorliegen, wird sich in der Öffentlichkeit am Bild des Jugendamtes als bloße Eingriffs- und Ordnungsbehörde wenig ändern.

Zentrale Aufgabe des Jugendamtes ist jedoch die Gewährleistung einer rechtzeitigen und ausreichenden Aufgabenerfüllung in allen Leistungsbereichen. Dazu gehört auch die im Kontext Früher Hilfen besonders relevante Förderung der Erziehung in der Familie.

Dem Versagen elterlicher Erziehungsleistungen als Verletzung der ihnen zuvörderst obliegenden Pflicht sollte meines Erachtens durch geeignete Angebote der Erziehungs- und Gesundheitsförderung konsequent vorgebeugt und entgegengewirkt werden. Wenn sich Jugend- und Gesundheitshilfe dieser Verantwortung stellen, können sie gemeinsam den Kinderschutz in unserer Gesellschaft wesentlich verbessern.

Ich plädiere deshalb für eine Ergänzung des Artikels 6, Absatz (2) im Grundgesetz: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft; sie fördert Gesundheit und Erziehung in der Familie.“

Auf der Basis einer gelingenden Verständigung zum Kindeswohl und einem aktiven Angebot fördernder Hilfen könnten Eltern, Gesundheitshilfe und Jugendamt von Anfang an gemeinsam an einem Strang ziehen. Damit wäre der konstruierte Gegensatz zwischen Hilfe und Kontrolle vom Tisch.
07. September 2010, um 18:30 Uhr
Sigrid Randschau, 24161 Altenholz
1) in wieweit ist das Jugendamt in diese Förderung/ Angebot eingebunden ( find ich problematisch, weil sowohl Stützungs- wie Strafbehörde, d.h. Vertrauensbasis minimal)?
2) Warum ? ist dies kein Angebot für prinzipiell alle Kinder ( ich denke, es tut jedem Elter (-nteil) gut., Anerkennung für entsprechende Aufziehleistung an den (eigenen) Kindern zu erhalten). Wenn Öffentlichkeit sich ganz normal um alle Kinder kümmerte, fiele Stigmatisierung der besonders schwierigen Familien weg, es wäre klar, dass wir alle KEIN Kind hinten runterfallen lassen dürfen und wollen und uns halt stets kümmern?
3) Verantwortung heißt nicht nur die für Behörden, bedeutet auch ZIVILCOURAGE, wird bei uns in Deutschland klein geschrieben; wäre schön, wenn die mit einbezogen würde und Erziehung von KIndern in der gesamten Gesellschaft wieder eine Gemeinschaftsaufgabe würde.
25. August 2010, um 18:25 Uhr
Michael Hahn, NZFH, Köln
In diesem Forum geht es um eine Standortbestimmung der Frühen Hilfen zwischen präventivem Förderangebot und intervenierendem Kinderschutz. Vorgestellt und diskutiert wird die Begriffsbestimmung, die der wissenschaftliche Beirat des NFZH in Kooperation mit dem Fachbeirat des NZFH erarbeitet hat. Prävention ist darin einer der zentralen Leitgedanken.
25. August 2010, um 18:21 Uhr
Gilles, Hennef
Ich erinnere an die Absichten des KJHG ein präventives Gesetz zu sein. Ich habe dem Eindruck im kinderfeindlichsten Land der Welt wird der staatliche kontrollierende Kinderschutz zum Feigenblatt für eine Gesellschaft, in der es als Schande gilt
( gender máinstreaming) Kinder zu bekommen
25. August 2010, um 08:06 Uhr
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