Forum 1: Frühe Hilfen und Kinderschutz – Balance zwischen Förderung und Kontrolle
Sind die Frühen Hilfen ein primärpräventives Förderangebot für alle Eltern oder Interventionen im Kontext von Kindeswohlgefährdung? Sind die Frühen Hilfen ein freiwilliges Angebot für Eltern mit Belastungen oder sind sie Maßnahmen zur Kontrolle von Familien mit erhöhtem Risiko? In dieser Bandbreite werden derzeit in der Fachpraxis die Frühen Hilfen verortet. Eine Standortbestimmung der Frühen Hilfen ist daher dringend erforderlich.
In diesem Forum wird die Begriffsbestimmung vorgestellt und diskutiert, die der wissenschaftliche Beirat des NFZH in Kooperation mit dem Fachbeirat des NZFH erarbeitet hat.
In der Praxis sind die Übergänge vom Förderangebot zu einer „verordneten Hilfe“ häufig fließend. Anhand von Fallbeispielen soll in diesem Forum erarbeitet werden, wie in der Praxis mit der Schnittstelle zwischen Frühen Hilfen und intervenierendem Kinderschutz umgegangen werden kann.
6 Kommentare.
Solange die Nachhaltigkeit der Frühen Hilfen von wie auch immer gearteten und intelligent konstruierten "Projektfinanzierungen" abhängig bleibt, wird die Gewährleistung von Frühen Hilfen als quasi eigenständiges Leistungsangebot nicht den Stellenwert in der Landschaft von Angeboten für "junge" Familien einnehmen, der genau für die Zielgruppe wichtig wäre - mit einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz und Toleranz!.
Die viel beschworene Niedrigschwelligkeit dient dabei als Türöffner; entscheidend ist im weiteren Kontakt mit den Fanilien, diese so in ihren individuellen Kompetenzen zu stärken, dass als optimales Ergebnis der abschließenden Risikobewertung es keinen Anhalt für eine Kindeswohlgefährdung gibt.
Zentrale Aufgabe des Jugendamtes ist jedoch die Gewährleistung einer rechtzeitigen und ausreichenden Aufgabenerfüllung in allen Leistungsbereichen. Dazu gehört auch die im Kontext Früher Hilfen besonders relevante Förderung der Erziehung in der Familie.
Dem Versagen elterlicher Erziehungsleistungen als Verletzung der ihnen zuvörderst obliegenden Pflicht sollte meines Erachtens durch geeignete Angebote der Erziehungs- und Gesundheitsförderung konsequent vorgebeugt und entgegengewirkt werden. Wenn sich Jugend- und Gesundheitshilfe dieser Verantwortung stellen, können sie gemeinsam den Kinderschutz in unserer Gesellschaft wesentlich verbessern.
Ich plädiere deshalb für eine Ergänzung des Artikels 6, Absatz (2) im Grundgesetz: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft; sie fördert Gesundheit und Erziehung in der Familie.“
Auf der Basis einer gelingenden Verständigung zum Kindeswohl und einem aktiven Angebot fördernder Hilfen könnten Eltern, Gesundheitshilfe und Jugendamt von Anfang an gemeinsam an einem Strang ziehen. Damit wäre der konstruierte Gegensatz zwischen Hilfe und Kontrolle vom Tisch.
2) Warum ? ist dies kein Angebot für prinzipiell alle Kinder ( ich denke, es tut jedem Elter (-nteil) gut., Anerkennung für entsprechende Aufziehleistung an den (eigenen) Kindern zu erhalten). Wenn Öffentlichkeit sich ganz normal um alle Kinder kümmerte, fiele Stigmatisierung der besonders schwierigen Familien weg, es wäre klar, dass wir alle KEIN Kind hinten runterfallen lassen dürfen und wollen und uns halt stets kümmern?
3) Verantwortung heißt nicht nur die für Behörden, bedeutet auch ZIVILCOURAGE, wird bei uns in Deutschland klein geschrieben; wäre schön, wenn die mit einbezogen würde und Erziehung von KIndern in der gesamten Gesellschaft wieder eine Gemeinschaftsaufgabe würde.
( gender máinstreaming) Kinder zu bekommen




